Barrierefreiheit in Arztpraxen: KBV erweitert Onlinekatalog für Patienten und bietet Checkliste für Praxen
Patientinnen und Patienten können sich unter arztsuche.116117.de über die barrierefreien Zugangsmöglichkeiten informieren
Immerhin rund ein Drittel aller Arztpraxen in Deutschland (36 Prozent) und jede vierte psychotherapeutische Praxis sind laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen ganz oder teilweise barrierefrei („mindestens ein Merkmal von Barrierefreiheit“). Dennoch ist es für Menschen mit einer Behinderung nicht immer leicht, eine passende Arzt- oder Psychotherapiepraxis mit den benötigten Zugangsmöglichkeiten zu finden. Informationen zur Barrierefreiheit böten den Betroffenen Orientierung bei der Suche nach geeigneten Praxen und würden bei einer möglichst niedrigschwelligen Teilhabe an der Versorgung unterstützten. Der Petitionsausschuss des Bundestages erinnerte kürzlich das Bundesgesundheitsministerium daran, sich darum auch zu kümmern. Der Ausschuss unterstützte „die Forderung Informationen zur Barrierefreiheit von Arztpraxen in Deutschland niederschwellig und flächendeckend zur Verfügung zu stellen.“ Tatsächlich legte das BMG bereits Ende 2024 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen in der ambulanten Versorgung vor. Hierin finden sich konkrete Maßnahmen, um beispielsweise Arztpraxen beim Abbau von Barrieren zu unterstützen, barrierefreie Informationen anzubieten oder spezielle Angebote für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen.
Aktionsplan Inklusion in Niedersachsen
Laut dem Zwischenbericht des Aktionsplans Inklusion in Niedersachsen, so das Niedersächsische Sozialministerium, konnten 63 Hausarztpraxen mit Unterstützung des Landes Barrieren reduzieren. Eingebaut wurden höhenverstellbare Untersuchungsliegen, Treppenlifte, automatische Türen, barrierefreie WC-Anlagen oder Rampen. Auch behindertengerechte Parkplätze wurden ausgewiesen. 800.000 Euro standen als Fördermittel bereit, so Annetraud Grote, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Neu eröffnete Praxen sind ohnehin zur Barrierefreiheit verpflichtet. Dennoch sei es noch ein langer Weg bis zur vollumfänglichen Teilhabe, so Grote. Gemeinsam mit der Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit, Dr. Isabel Rink, forderte sie bereits Mitte Februar substanzielle Nachbesserungen bei der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Menschen mit Behinderungen bräuchten auch in Niedersachsen verbindliche Rechte, statt unverbindlicher Ankündigungen. Verbindliche Regelungen für Unternehmen, z. B. zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit, blieben aus – gehandelt werden müsse nur in Einzelfällen und auf individuelle Nachfrage. Deutschland sei mit diesem Gesetzentwurf kein Vorbild bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
KBV informiert über Barrierefreiheit von Praxen
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bemüht sich um Informationen. Gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat sowie der Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat sie einen Katalog von Kriterien zur Barrierefreiheit von Praxen entwickelt, um solche Informationen künftig bundesweit einheitlich im Internet bereitstellen zu können und hat hierzu die Praxen zu den vier Themenbereichen bauliche Gegebenheiten, Ausstattung der Praxis, Schilder und Markierungen sowie Information und Service befragt. Die erhobenen Daten werden direkt in das Bundesarztregister eingetragen und in der Arzt- und Psychotherapeutensuche der KBV (arztsuche.116117.de) veröffentlicht. So können sich Patientinnen und Patienten künftig detailliert über die Barrierefreiheit von Praxen informieren. Neben Beeinträchtigungen durch Mobilitätseinschränkungen, Sehbehinderung, Taubheit und Schwerhörigkeit sind nun auch kognitive Beeinträchtigungen sowie Blindheit berücksichtigt.
Die KBV hatte mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz den gesetzlichen Auftrag erhalten, Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen bundesweit einheitlich bereitzustellen. Denn Barrierefreiheit in medizinischen Einrichtungen ist entscheidend, um allen Menschen den Zugang zu notwendigen Gesundheitsdiensten zu ermöglichen. Im Vordergrund steht dabei die Transparenz über die Praxisausstattung für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Checkliste: Ist Ihre Praxis barrierefrei?
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollten sich einen Überblick verschaffen, wie sie ihre Praxis noch besser auf spezielle Bedürfnisse ausrichten und Barrieren abbauen können. Häufig können bereits kleine Veränderungen viel bewirken. Die folgende Checkliste finden Sie auch auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: www.kbv.de
Vor der Praxis
- Informieren Sie über das Vorhandensein von Parkplätzen und Schwerbehindertenparkplätzen.
- Beschildern Sie den Weg von Haltestellen oder Parkplätzen zu Ihrer Praxis.
- Fragen Sie größere Schwerbehindertenparkplätze kostenfrei beim Straßenverkehrsamt an.
- Informieren Sie über das Vorhandensein von Stufen, Aufzügen und Rampen.
- Bringen Sie Stufenmarkierungen an, zum Beispiel mit Klebeband.
- Bringen Sie Handläufe an Treppen oder Einzelstufen an.
Praxisräume
- Schaffen Sie große Bewegungsflächen und räumen alle Möbelstücke wie Vitrinen, Schänke, Tische, Beschilderungen oder Dekorationen aus dem Weg.
- Heben Sie mögliche Hindernisse visuell von der Umgebung ab.
- Markieren Sie Glastüren oder Glaswände mit z. B. Plakaten, Werbung, Dekorationen.
- Beschriften Sie die Türen zu den Behandlungsräumen mit Schildern oder kleben beispielsweise große Zahlen auf die Türen.
- Nutzen Sie bei Beschriftungen Kontraste wie schwarz oder dunkelblau auf weiß.
- Nutzen Sie eine blendfreie Beleuchtung.
- Stellen Sie ein Orientierungs- oder Leitsystem zur Verfügung. Nutzen Sie dafür bauliche Elemente (z. B. unterschiedliche Bodenstrukturen, gradlinige oder rechtwinklige Wegführungen).
- Wählen Sie Türgriffe in einer Farbe, die sich von der Tür abhebt.
- Bringen Sie Türgriffe so niedrig an, dass Sie auch aus dem Sitzen zu erreichen sind.
- Gestalten Sie Wände und Türen in unterschiedlichen Farben.
- Achten Sie bei Neu- oder Umbaumaßnahmen auf ausreichende Türbreiten.
Empfang
- Nutzen Sie gut lesbare Namensschilder mit einer großen Schriftgröße.
- Entfernen Sie Objekte wie Monitore oder Aufsteller aus dem Blickfeld.
- Stellen Sie einen niedrigen Empfangstresen auf.
- Unterstützen Sie Ihre Patientinnen und Patienten mit unterschiedlicher Ausstattung.
- Halten Sie z. B. Standard-Lesehilfen, Lupen oder ein mobiles Hörgerät bereit.
- Schaffen Sie einen (faltbaren) Rollstuhl und Gehhilfen an.
- Bieten Sie an unterschiedlichen Stellen Sitzmöglichkeiten an. Nutzen Sie dafür z. B. platzsparende Klappstühle, die an der Wand montiert werden können.
- Statten Sie Ihre Praxis mit Feuermeldern mit einer visuellen Warnfunktion aus.
- Schaffen Sie eine induktive Höranlage (Induktionsschleife) an.
Wartebereich
- Rufen Sie Ihre Patientinnen und Patienten über eine Gegensprechanlage oder visuell (z. B. über einen Monitor) auf.
- Richten Sie freie Flächen für Rollstuhlnutzer ein.
- Hängen Sie Plakate oder Bilder nicht höher als 140 cm auf.
- Halten Sie einen oder zwei Sitzplätze für Personen mit einer Beeinträchtigung frei.
- Bieten Sie Abstellmöglichkeiten wie Krücken- oder Stockhalter an. Stellen Sie sowohl Stühle mit als auch ohne Armlehnen zur Verfügung.
Sanitärbereich
- Montieren Sie Stützgriffe neben dem WC.
- Bringen Sie Toilettenpapier und Handtuchhalter in niedriger Höhe an.
- Achten Sie auf verstellbare Spiegel und erreichbare Müllbehälter.
- Bauen Sie einen Notrufschalter ein.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die Tür im Notfall von außen öffnen können.
- Räumen Sie eine Bewegungsfläche von 120 x 120 cm frei.
- Gestalten Sie Toiletten von der Seite anfahrbar.
- Montieren Sie unterfahrbare Waschbecken.
- Sichern Sie einen stufenlosen Zugang und entfernen gegebenenfalls Schwellen.
Kommunikation – Leichte Sprache
- Bewusst deutlich sprechen
- Kurze, einfache Sätze bilden
- Fachbegriffe, Befunde und Medikationen erläutern
- Handlungen schrittweise erklären
- Gelegenheit geben, um Fragen zu stellen
Verhalten
- Eile vermeiden
- Keinen Zeitdruck aufbauen und geduldig sein
- Nach Hilfebedarf fragen
Transparenz
- Handeln und Wartezeiten erklären
- Gründe für Handeln erklären
- Namentlich vorstellen