Prolog

GKV-Spargesetz

„Die ambulante Versorgung wird sich vor dem Hintergrund der Einsparungen verändern.“

Drei Fragen an Hausärztin Kristina Spöhrer zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Interview: Lars Menz

Dr. Kristina Spöhrer ist Vorsitzende des Digitalisierungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und Hausärztin in Winsen.

Foto: HÄVN / Jonas Gonell

Wie blicken Sie als Hausärztin in Anbetracht der Verabschiedung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf den 1. Januar 2027, wenn die meisten Änderungen in Kraft treten werden?
Dr. Kristina Spöhrer:
Viele Details zur Umsetzung werden erst in den kommenden Wochen und Monaten zwischen Selbstverwaltung und Krankenkassen ausgehandelt. Welche konkreten Auswirkungen einzelne Regelungen auf den Praxisalltag also haben werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt seriös nicht absehbar.

Fakt ist, es stehen Kürzungen im Raum, die überhaupt nicht auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Strukturreform hin zu einem Primärarztsystem abgestimmt wurden. Ich gehe davon aus, dass sich die ambulante Versorgung vor dem Hintergrund dieser Einsparungen verändern wird.

Wir haben nach wie vor eine gleichzeitige Über-, Unter- und Fehlversorgung im Gesundheitswesen. Wir müssen mit immer knapper werdenden personellen Ressourcen umgehen, gleichzeitig altert die Gesellschaft und es gibt immer mehr multimorbide Patienten. Das sind die eigentlichen Herausforderungen unseres Gesundheitswesens.

Wie werden Sie in Ihrer Praxis darauf reagieren?
Aktuell haben wir in unserer Praxis noch nichts angepasst. Wir werden weiterhin versuchen, unseren Patientinnen und Patienten eine bestmögliche hausärztliche Versorgung anzubieten. Hierzu werden wir die kommenden Entwicklungen aber sehr genau beobachten. Sobald es verlässliche Prognosen zu den tatsächlichen Auswirkungen des Spargesetzes gibt, müssen wir prüfen, wie wir damit umgehen.

Sie kämpfen für eine bessere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Sehen Sie hier Möglichkeiten, um den Veränderungen etwas entgegenzusetzen?
Eine gut gemachte Digitalisierung kann Abläufe vereinfachen, Bürokratie abbauen und Kosten reduzieren. Das zu unterstützen ist beispielsweise unser klares Ziel im Digitalisierungsausschuss der KVN. Wer jedoch glaubt, digitale Lösungen allein können die finanziellen Herausforderungen im Gesundheitswesen bewältigen, überschätzt ihre Möglichkeiten. Digitalisierung kann Versorgung immer nur unterstützen, diese aber nicht ersetzen. Und eine schlecht durchdachte Digitalisierung kann die Versorgung auch weiter zersplittern, wie die neuen telemedizinischen Angebote in Apotheken zeigen. Sowas führt dann insgesamt zu mehr Arbeit in den Praxen und letztendlich zu einer Kostensteigerung.


„Wir werden unser Leistungsangebot reduzieren müssen.“

Drei Fragen an Facharzt Stefan Drumm zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Interview: Detlef Haffke

Stefan Drumm ist Mitglied im Hauptausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde in Adendorf.

Foto: KVN

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat weitreichende Konsequenzen für die ambulante Versorgung. Wie sind die direkten Auswirkungen auf den Praxisalltag und die Patientenversorgung einzuordnen?
Stefan Drumm:
Durch die gesetzlichen Vorgaben sinken die Budgets der Fachgruppen in Niedersachsen um durchschnittlich 7,4 Prozent. Bei den Hals-Nasen-Ohrenheilkunde sind es sogar 16 Prozent. Sind die Budgets in einem Quartal aufgebraucht, werden weitere Behandlungen faktisch nicht mehr vergütet. Wir werden in den Praxen die Sprechstundenzeiten reduzieren müssen oder Praxen früher schließen, wenn wir unser Kontingent erfüllt haben. Da in Zukunft auch die operativen Leistungen budgetiert werden, ist sowohl bei den ambulanten als auch bei den belegärztlichen Operationen mit deutlich längerer Wartezeit zu rechnen. Weiterhin ist die fachärztliche Versorgung der Alten- und Pflegeheime gefährdet, es macht unter diesen eingeschränkten Bedingungen wirtschaftlich keinen Sinn zusätzliche Patienten zu versorgen.

Werden die Wartezeiten auf Facharzttermine in Zukunft spürbar steigen?
Ein klares Ja. Die bisherigen Anreize für Ärztinnen und Ärzte zur schnellen Terminvermittlung fallen weg. Gleichzeitig können durch die Budgetkürzungen weniger Medizinische Fachangestellte beschäftigt und bezahlt werden, da die Umsätze stark sinken. Hinzu kommt eine verschärfte wirtschaftliche Lage durch Inflation und steigende Löhne für Mitarbeitende. Kassenpatienten müssen sich voraussichtlich auf noch längere Wartezeiten bei Fachärzten einstellen. Einige Praxen fokussieren sich stärker auf Privatpatienten, um wirtschaftlich zu arbeiten. Dies kann zu längeren Wartezeiten für Termine, einem möglichen Annahmestopp für neue gesetzlich Versicherte oder der Reduzierung von medizinisch nicht zwingend notwendigen Zusatzleistungen führen.

Gibt es Auswege, um das Minus auszugleichen?
Um Einnahmeverluste aufzufangen, werden sich viele Praxen verstärkt auf individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) konzentrieren oder noch mehr auf die Privatliquidation von Privatversicherten setzen. Zudem werden viele Fachärzte versuchen, den Verwaltungsaufwand zum Beispiel bei Kassenanfragen zu senken, um Zeit für wirtschaftlich rentablere Behandlungen zu schaffen.


„Ein völlig unangemessener Einschnitt in funktionierende Versorgungsstrukturen.“

Drei Fragen an Psychotherapeut Enno Maaß zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Interview: Lars Menz

Dr. Enno Maaß ist Mitglied im Hauptausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV) und als Psychologischer Psychotherapeut niedergelassen in Wittmund.

Foto: DPtV

Welche Auswirkungen wird das Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die psychotherapeutische Versorgung haben?
Dr. Enno Maaß:
Mit dem Gesetz wird die extrabudgetäre Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen aufgehoben. Bisher konnten die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zumindest im Rahmen ihrer Arbeitskraft, dem hohen und steigenden Bedarf nach psychotherapeutischer Behandlung versuchen nachzukommen. Dies wird in Zukunft nicht mehr gleichermaßen möglich sein und die Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlungen beachtlich verlängern. Auch wird die finanzielle Förderung von Kurzzeittherapien aufgehoben, was bislang höhere Aufnahmekapazitäten der Praxen unterstützt hat. Insgesamt ein völlig unangemessener Einschnitt in funktionierende Versorgungsstrukturen, insbesondere für den Nachwuchs, der häufig über einen reduzierten Versorgungsauftrag in die Vertragspsychotherapie einsteigt. Des Weiteren hat der Gesetzgeber trotz der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit aus dem SGB V gestrichen mit ungewissen Auswirkungen für die Psychotherapie.

Was bedeutet das Gesetz konkret für Ihre Praxis?
In der Praxis wird es zunächst zu intensiven Umsatzeinbußen führen. Erst wurden im März die psychotherapeutischen Leistungen vermutlich rechtswidrig um 4,5 Prozent gekürzt, dann kommen jetzt durch den Wegfall der Kurzzeittherapiezuschläge nochmal 5-10 Prozent Kürzung dazu und durch den Wegfall der extrabudgetären Vergütung können Leistungsbegrenzungen hinzukommen, die im Extremfall bis zu 30 Prozent weniger Umsatz bedeuten können. Das heißt hier fehlen ab 2027 unter Umständen 40 bis 45 Prozent des bisherigen Umsatzes und damit auch der Versorgungskapazitäten für psychisch erkrankte Menschen. Gemeinsam mit der Streichung der Regelung zur angemessenen Vergütung stehen wir vor einer ungewissen Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung, mit deutlich steigenden Wartezeiten auf Therapie, Unterfinanzierung und wieder jahrelangen Rechtsstreitigkeiten um eine angemessene Finanzierung.

Wie könnte man die Bedingungen für eine gute psychotherapeutische Versorgung verbessern?
Psychische Erkrankungen sind Volkskrankheiten und mittlerweile an der Spitze bei Krankschreibungen und Frühberentungen. Es besteht eine intensive Krankheitslast mit hohem individuellem Leid und hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Die ambulante Versorgung muss mit dieser Entwicklung Schritt halten können und Leistungsausweitungen weiter gegenfinanziert werden. Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen zudem für die Versorgungssteuerung psychisch erkrankter Menschen direkt verantwortlich sein und in den AU- und Wiedereingliederungsprozess bei psychischen Erkrankungen eingebunden werden. Hier liegen deutliche Effizienzreserven im ambulanten System, die dringend gehoben werden sollten.