Keine Angst vor Anfangsinvestitionen
Die KVN fördert die Niederlassung – ein Überblick
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Der demografische Wandel macht auch vor der Medizin nicht halt. Von den Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in Niedersachsen sind bereits mehr als die Hälfte über 50 Jahre alt. Sie werden schon bald nach Lösungen für ihre Nachfolge suchen, damit ihre Patientinnen und Patienten weiter versorgt sind. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) unterstützt dabei auf vielfältige Weise.
Die in der vertragsärztlichen Versorgung tätigen Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Niedersachsen übernehmen Verantwortung für die Zukunft. Bis zu 0,2 Prozent der morbiditätsbedingten Leistungsvergütung wenden sie für einen Strukturfonds auf, aus dem die KVN Maßnahmen zur Sicherstellung und Nachwuchsgewinnung in strukturschwachen Gebieten organisiert und finanziert. Die niedersächsischen Krankenkassen beteiligen sich daran mit der gleichen Summe. Insgesamt sind dadurch seit 2018 allein von der KVN über 20 Millionen Euro für die langfristige Sicherung der ambulanten Versorgung in Niedersachsen eingesetzt worden.
Der größte Anteil davon ging direkt in die Förderung von Praxisgründungen oder -übernahmen.
Im vergangenen Jahr 2025 unterstützte die KVN über den so genannten Investitionskostenzuschuss die Übernahme oder Neugründung von Arztpraxen in Niedersachsen mit über 1,9 Millionen Euro. In die Starterprämie, die in bestimmten Gebieten für bis zu zwei Jahre eine Umsatzgarantie gewährt, um die eventuell fehlenden Patientenzahlen zu Beginn einer neuen Praxis abzufedern, wurden noch einmal über 1,1 Millionen Euro investiert. Wer sich in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet niederlässt, kann also auf hohe Förderbeträge der KVN zählen. Die KVN fördert, unterstützt und nimmt ihren Mitgliedern so die Angst vor oftmals hohen Anfangsinvestitionen oder wirtschaftlichen Startschwierigkeiten. Am Ende zahlt sich die Übernahme oder Neugründung einer Praxis für die Ärztin oder den Arzt aus – in Cent und Euro. Und sie zahlt sich für die Bevölkerung aus, die sich gut versorgt weiß.
Strukturfonds
60.000 Euro Investitionskostenzuschuss können für eine Neuniederlassung im Umfang eines vollen Sitzes im Sinne der Bedarfsplanung gewährt werden. Für die Anstellung eines Arztes im Umfang eines vollen Sitzes im Sinne der Bedarfsplanung beträgt die Fördersumme max. 30.000 Euro. Zuwendungsempfänger sind Ärzte, Psychotherapeuten und MVZ, die in förderungsfähigen Planungsbereichen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden bzw. Ärzte oder Psychotherapeuten in einem Anstellungsverhältnis erstmalig beschäftigen. Gefördert werden Aufwendungen (Investitionskosten) für den Erwerb und die Ausstattung, die mit dem Betrieb einer Praxis oder der Anstellung eines Arztes zusammenhängen.
Starterprämie
Unter bestimmten Voraussetzungen kann in bestimmten Gebieten eine Starterprämie in Höhe von 6.000 Euro pro Quartal gewährt werden. Die Starterprämie wird längstens für die ersten acht Quartale nach Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit bewilligt und soll mögliche Umsatzeinbußen zu Beginn abfedern helfen. Die Gewährung einer Förderung ist jedoch mit der Auflage verbunden, die vertragsärztliche Tätigkeit im Planungsbereich mindestens fünf Jahre auszuüben.
Ebenfalls förderfähig die Gründung einer Zweigpraxis mit einem Investitionskostenzuschusses in Höhe von maximal 30.000 Euro. Die Zweigpraxis muss mindestens fünf Jahre ausgeübt werden. Während dieses Zeitraums ist ein Sprechstundenangebot von mindestens zehn Stunden wöchentlich in der Zweigpraxis zu gewährleisten.
Mit diesen Maßnahmen und weiteren verhindert die KVN regionale Engpässe in der ambulanten Versorgung in Niedersachsen. Seit Start des Strukturfonds haben sich durch die Maßnahmen rund 300 neue Ärztinnen und Ärzte für die Tätigkeit in der Niederlassung entschieden.