Prolog

GKV-Spargesetz

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Mark Barjenbruch ist Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung.

Foto: Nils Hendrik Müller

KVN-Vorsitzender Mark Barjenbruch: „Das GKV-Spargesetz wird Folgen auf die ambulante Versorgung haben“

Honorar: Weniger extrabudgetär, weniger Zuschläge und Deckel für viele Leistungen

Interview: Detlef Haffke

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist auf den letzten Drücker vor der parlamentarischen Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht worden. Wie bewerten Sie es?
Mark Barjenbruch: Der 10. Juli 2026 war ein schwarzer Tag für diejenigen, die Tag für Tag und Nacht für Nacht die ambulante Versorgung bei uns im Land aufrechterhalten. Das GKV-Spargesetz hat den Bundestag und den Bundesrat passiert und wird zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Ob das Gesetz seinem Namen Beitragssatzstabilisierungsgesetz gerecht wird, werden wir noch abwarten müssen. Auf alle Fälle ist klar, dass es massive Honorareinbußen für die Praxen zur Folge hat, insbesondere im fachärztlichen Bereich. Zwar sind alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen betroffen, aber besonders die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind mit einer nie da gewesenen Härte von Kürzungen der Vergütung betroffen. Mit einem Handstreich werden allein der ambulanten Versorgung in Niedersachsen mindestens 382 Millionen Euro entzogen.

Gestraft werden nun alle, die genau das gemacht haben, was der Gesetzgeber noch vor wenigen Jahren von Ihnen wollte, nämlich Versicherten schnell und rasch Zugang zu ambulanter Versorgung auf hohem Qualitätsniveau zu gewähren und ambulantisierbare Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern. Von Vertrauen in die Politik und den Umgang mit Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten kann nicht mehr die Rede sein.

Bitter ist, dass sich der Bund weiterhin fast vollständig seiner eigenen Verantwortung entzieht und die Kosten für die Gesundheitsausgaben der Grundsicherungsempfänger den Beitragszahlern auflastet. Bitter ist zudem, dass den Patientinnen und Patienten auch weiterhin suggeriert wird, dass sich für sie nur geringfügig etwas an der Versorgungslage ändern wird. Man habe doch nur ein paar überflüssige Zuschläge bei den Ärzten gestrichen. Die Unehrlichkeit der Politik, die daraus zwangsläufig resultierenden Einschränkungen der Versorgung gegenüber dem Wähler auch noch zu negieren oder sogar als Verbesserung zu verkaufen, ist unerträglich.

Was kommt auf die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten konkret zu?
Hier nur die wichtigsten Punkte. Viele Leistungen fallen in Zukunft in das Budget und viele Zuschläge werden ersatzlos gestrichen. Unter den Deckel fallen die Präventionsleistungen. Gestrichen werden die Wartezeitzuschläge, die Vergütung für Organ- und Gewebespendenberatung, Zuschläge zur Kurzzeittherapie bei ambulanter Psychotherapie sowie der Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte. Darüber hinaus werden auch Zuschläge für zusätzlichen Hygieneaufwand auf Versicherten- und Grundpauschalen zum 1. Januar 2027 ersatzlos gestrichen.

Der Bewertungsausschuss erhält den Auftrag, bis zum 31. März 2027 die Bewertung der Leistungen im Zusammenhang mit Katarakt-Operationen sowie die Bewertung des technischen Leistungsanteils in den Fachgruppen der Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin zu überprüfen. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll dies zu einer Abwertung von jeweils mehr als 20 Prozent führen. Den genauen Betrag können wir noch nicht beziffern.

Noch gravierender sind die Einschränkungen im Einzelleistungsbereich. Die echte extrabudgetäre Einzelleistungsvergütung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung – der MGV – beschränkt sich künftig ausschließlich auf:

  • nichtärztliche Dialyseleistungen,
  • Substitutionsbehandlungen,
  • Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie
  • neu in den EBM aufgenommene Leistungen – befristet auf acht Quartale.

Alle übrigen bisher extrabudgetären Leistungen werden in die vollständige Budgetierung überführt – auch die ambulanten Operationen. Basis der künftigen Vergütung ist das Leistungsjahr 2025; nur bei konstanter Leistungsmenge auf dem Niveau von 2025, kann die Vergütung stabil bleiben, jede Steigerung führt dagegen zu sinkenden Auszahlungsquoten!

Unverständlich ist die gesetzliche Regelung, Finanzmittel für die bisher extrabudgetär vergüteten TSVG-Konstellationen nicht in die MGV zurückzuführen, mit einem Federstrich werden so nochmals Millionen Euro in Niedersachsen der vertragsärztlichen Versorgung entzogen.

„Eins ist aber sicher: Mit dem Spargesetz verfolgt der Gesetzgeber eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Oder anders ausgedrückt: Es wird deutlich weniger Honorar geben!“

Mark Barjenbruch

Was kann die KVN in der aktuellen Situation ihren Mitgliedern raten?
Zahlreiche Umsetzungsdetails sind noch unklar und werden nun in den Gremien der Selbstverwaltung beraten werden müssen. Praxisindividuelle Auswirkungen können jeweils abweichend von der Prognose für die gesamte Fachgruppe sein.

Wir bitten daher weiterhin um Verständnis, dass unsere Abrechnungsberatung konkrete, Ihre Praxis betreffende Fragen zum heutigen Stand noch nicht abschließend beantworten kann. Eins ist aber sicher: Mit dem Spargesetz verfolgt der Gesetzgeber eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik. Es darf nicht mehr Geld ausgegeben werden als die gesetzlichen Krankenkassen über die Beiträge ihrer Mitglieder einnehmen. Die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung der Patienten erfolgt somit nach Kassenlage. Oder anders ausgedrückt: Es wird deutlich weniger Honorar geben!

Wir müssen Ihnen angesichts von prognostizierten fachgruppenspezifischen Verlusten von bis zu 20 Prozent dringend den Rat geben, unter Berücksichtigung der für Ihre Fachgruppe prognostizierten Verluste die individuelle betriebswirtschaftliche Situation Ihrer Praxis ab Januar 2027 zu prüfen und die Personal- und Praxisorganisation erforderlichenfalls vorausschauend anzupassen.

Bitte beachten Sie die Informationen der KVN, der KBV und Ihrer Berufsverbände. Machen Sie sich Gedanken zum künftigen Versorgungsangebot Ihrer Praxis. Wir setzen uns gemeinsam mit Ihren Vertretern in unseren Gremien im Sinne einer maximal möglichen Schadensbegrenzung für Sie ein und stehen geschlossen hinter Ihnen.

Wird das GKV-Spargesetz das Gesundheitswesen entlasten und stabilisieren?
Die Politik Bund und Länder haben mit den Beschlüssen die Chance auf eine echte Gesundheitsreform vertan. Statt die strukturellen Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig anzugehen, werden erneut die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten belastet – und damit ausgerechnet der Bereich, der den überwiegenden Teil der medizinischen Versorgung der Bevölkerung sicherstellt.

Verschärft wird die Situation durch kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge, die aus meiner Sicht gravierende handwerkliche Mängel enthalten. So werden die Bereinigungsbeträge der offenen Sprechstunden nicht vollständig in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung zurückgeführt. Zudem entfällt die Angemessenheitsprüfung in der Psychotherapie, obwohl diese auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beruht. Nach meiner Auffassung verschlechtert das die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zusätzlich.

Dieses Gesetz löst keines der grundlegenden Probleme unseres Gesundheitssystems. Statt tragfähige Reformen auf den Weg zu bringen, wird erneut bei den Praxen gespart. Das schwächt den leistungsfähigsten Versorgungsbereich und gefährdet die wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen.

Die Folgen werden nach meiner Einschätzung nicht lange auf sich warten lassen. Praxen geraten wirtschaftlich weiter unter Druck, Nachbesetzungen werden schwieriger und die Versorgungskapazitäten nehmen ab. Der positive Trend in der Nachbesetzung von Kassenarztsitzen, den die aktuelle KVN-Arztzahlprognose 2040, jüngst festgestellt hat, könnte durch die aktuelle Gesetzgebung gebrochen werden. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: längere Wartezeiten, weniger verfügbare Termine und weitere Wege zur Behandlung – insbesondere in ländlichen Regionen sowie für ältere und chronisch kranke Menschen. Wer die ambulante Versorgung weiter schwächt, verlagert Probleme in andere Bereiche des Gesundheitswesens, anstatt sie zu lösen.

Carsten Linnemann ist der neue Bundesgesundheitsminister. Welche Erwartungen knüpfen Sie an diesen Personalwechsel?
Ich wünsche Carsten Linnemann viel Erfolg für die neuen Aufgaben im Bundesministerium für Gesundheit. Die Herausforderungen im Gesundheitswesen sind groß. Umso wichtiger sind verlässliche Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung, weniger Bürokratie und ein konstruktiver Austausch mit denjenigen, die jeden Tag Versorgung ermöglichen. Die KVN steht dafür jederzeit mit ihrer Expertise bereit.

KBV-Infopaket für Praxen über Auswirkungen des GKV-Spargesetzes

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zu den Auswirkungen des GKV-Spargesetzes ein Infopaket für Praxen geschnürt. Es enthält folgende Materialien:

  • PraxisInfo zu den Auswirkungen inklusive einer Sparliste kompakt
  • Sparliste mit allen Maßnahmen des Spargesetzes, die Praxen betreffen
  • PraxisInfo mit Erläuterungen zur GKV-PKV-Sprechstunde

Außerdem bereitet die KBV zur Information der Patientinnen und Patienten eine Patienteninformation und ein Praxisplakat zum Ausdrucken vor. Praxen finden das Informationsmaterial auf der Webseite der KBV. Die entsprechende Themenseite ist unter www.kbv.de/spargesetz aufrufbar.