Ärztebedarf in Niedersachsen 2040
Warum wir heute planen müssen, damit morgen überall eine Arztpraxis erreichbar bleibt
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Stephan L. Thomsen
Institut für Wirtschaftspolitik
Leibniz Universität Hannover
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
thomsen@wipol.uni-hannover.de
Telefon: +49 511 762 14596
Foto: Lars Menz
Ob Menschen auch künftig wohnortnah eine Ärztin oder einen Arzt finden, hängt nicht allein davon ab, wie viele Ärztinnen und Ärzte es insgesamt in Niedersachsen gibt. Entscheidend ist auch, wo sie tätig sind, in welchem Umfang sie arbeiten und wie sich der medizinische Bedarf der Bevölkerung entwickelt.
Die Modellrechnungen zum Ärztebedarf in Niedersachsen untersuchen deshalb die vertragsärztliche Versorgung bis zum Jahr 2040. Sie zeigen: Kurz- und mittelfristig besteht vor allem ein Verteilungsproblem. In Niedersachsen sind insgesamt teilweise mehr ärztliche Kapazitäten vorhanden, als nach der Bedarfsplanung rechnerisch benötigt werden. Diese Kapazitäten sind jedoch regional ungleich verteilt. Während Städte und ihr Umland häufig vergleichsweise gut versorgt sind, drohen insbesondere in einigen ländlichen Regionen zunehmende Engpässe. Langfristig kann daraus – abhängig davon, wie viele neue Ärztinnen und Ärzte in die ambulante Versorgung eintreten – zusätzlich ein allgemeines Versorgungsproblem entstehen, wenn insgesamt zu wenige Kräfte verfügbar sein werden.
Warum ist eine Vorausberechnung notwendig?
Ärztliche Versorgung lässt sich nicht kurzfristig aufbauen. Vom Beginn des Medizinstudiums bis zur abgeschlossenen fachärztlichen Weiterbildung vergehen rund zwölf Jahre. Zusätzliche Studienplätze, die heute geschaffen werden, oder junge Menschen, die gezielt für eine hausärztliche Tätigkeit begeistert werden, stärken die ambulante Versorgung erst in vielen Jahren. Der Bedarf wird da sein, wie die Vorausberechnung zeigt.
Gleichzeitig kann sich eine regionale Versorgungslücke relativ schnell verschärfen. Wenn in einem Planungsbereich mehrere ältere Ärztinnen und Ärzte innerhalb weniger Jahre ihre Praxen aufgeben und keine Nachfolge gefunden wird, geht ein bislang noch ausreichendes Angebot deutlich zurück. Vorausberechnungen können solche Entwicklungen sichtbar machen, bevor die Lücken tatsächlich entstehen.
Eine niedersachsenweite Betrachtung allein reicht hierfür nicht aus. Ein insgesamt guter Versorgungswert kann verdecken, dass einzelne Regionen bereits deutlich schlechter dastehen. Niedersachsen verbindet große Städte und stadtnahes Umland mit ausgedehnten ländlichen und teilweise dünn besiedelten Gebieten. Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur und ärztliches Angebot unterscheiden sich zwischen diesen Räumen erheblich. Deshalb wurde die Versorgung möglichst kleinräumig vorausberechnet – bei den Hausärzten für insgesamt 105 Planungsbereiche.
Die Berechnungen sind dabei keine Vorhersage, die das Jahr 2040 exakt abbildet. Sie zeigen vielmehr, welche Entwicklungen unter nachvollziehbaren Annahmen möglich sind. Damit liefern sie eine Grundlage, um frühzeitig zu entscheiden, wo Nachwuchsgewinnung, Niederlassungsförderung oder regionale Steuerung besonders dringend erforderlich sein könnten.
Wie funktioniert die Vorausberechnung?
Der Versorgungsgrad beschreibt vereinfacht, wie das vorhandene ärztliche Angebot zum rechnerischen Bedarf einer Region passt. Ein Versorgungsgrad von 100 Prozent bedeutet, dass genau die Kapazität vorhanden ist, die nach den Regeln der Bedarfsplanung benötigt wird. Werte darüber weisen auf eine rechnerisch höhere, Werte darunter auf eine geringere Versorgung hin.
Damit dieser Versorgungsgrad bis 2040 berechnet werden kann, müssen drei Entwicklungen zusammengeführt werden:
1. Wie entwickelt sich die Bevölkerung?
Auf Basis von Bevölkerungsdaten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen wird mit einem an der Leibniz Universität Hannover entwickelten Verfahren für jede Region berechnet, wie sich die Einwohnerzahl und die Alters- und Geschlechterstruktur bis 2040 verändern könnten.
Dazu wird die Bevölkerung Jahr für Jahr fortgeschrieben. Berücksichtigt werden Geburten, Sterbefälle, Zu- und Abwanderung sowie das jährliche Älterwerden der einzelnen Altersgruppen. Da die zukünftige Zuwanderung nicht sicher bekannt ist, werden unterschiedliche Wanderungsszenarien betrachtet.
Im mittleren Szenario sinkt die Bevölkerung im Gebiet der KVN von rund acht Millionen Menschen im Jahr 2024 auf etwa 7,65 Millionen im Jahr 2040. Ein Bevölkerungsrückgang bedeutet für sich genommen zwar weniger Nachfrage. Gleichzeitig altert die Bevölkerung jedoch deutlich. Ältere Menschen benötigen im Durchschnitt häufiger medizinische Versorgung. Zudem verläuft die Entwicklung regional sehr unterschiedlich: Besonders im südlichen Niedersachsen werden größere Bevölkerungsrückgänge erwartet, während einzelne Regionen im Westen stabil bleiben oder leicht wachsen können.
2. Wie viele Menschen sollen eine Ärztin oder ein Arzt versorgen?
Die Bedarfsplanung arbeitet mit sogenannten regionalen Verhältniszahlen. Sie geben an, wie viele Einwohnerinnen und Einwohner rechnerisch von einer ärztlichen Vollzeitkapazität versorgt werden sollen.
Dabei wird nicht einfach überall dieselbe Zahl angesetzt. Die Alters- und Geschlechterstruktur der Bevölkerung wird berücksichtigt. In einer „älteren“ Region ist im Durchschnitt mit einem höheren medizinischen Bedarf zu rechnen. Entsprechend soll dort eine Ärztin oder ein Arzt rechnerisch weniger Menschen versorgen als in einer „jüngeren“ Region.
Die Vorausberechnung bildet daher nicht nur die Veränderung der Einwohnerzahl ab, sondern auch die Alterung der Bevölkerung. Für die hausärztliche Versorgung sinken die regionalen Verhältniszahlen bis 2040 in allen Planungsbereichen. Das bedeutet: Der rechnerische hausärztliche Bedarf je Einwohner steigt flächendeckend, allerdings regional unterschiedlich stark.
3. Wie entwickelt sich die Ärzteschaft?
Für die Angebotsseite werden pseudonymisierte Daten des KVN-Arztregisters verwendet. Die Ärztinnen und Ärzte werden nach Fachgruppe, Region, Alter, Geschlecht und Beschäftigungsform betrachtet. Unterschieden wird insbesondere zwischen zugelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzten.
Die Modellrechnung fragt für jede Gruppe:
- Wie wahrscheinlich ist es, dass Ärztinnen und Ärzte im nächsten Jahr weiterarbeiten?
- In welchem Alter verlassen sie typischerweise die vertragsärztliche Versorgung?
- Wie verändert sich ihr Arbeitsumfang im Laufe des Berufslebens?
- Mit welchem Arbeitsumfang treten neue Ärztinnen und Ärzte ein?
- In welche Fachgruppen und Regionen gehen die Zugänge?
Methodisch analog zur Bevölkerungsvorausberechnung wird die Ärztezahl vorausberechnet. Dafür wird der ärztliche Bestand nach Fachgruppe, Planungsbereich, Alter, Geschlecht und Beschäftigungsform in Gruppen unterteilt und jährlich bis ins Jahr 2040 fortgeschrieben. Die Vorausberechnung berücksichtigt Abgänge, das Älterwerden der Ärzteschaft, Veränderungen des Arbeitsumfangs sowie neu eintretende Ärztinnen und Ärzte.
Dabei wird nicht nur in Köpfen gerechnet. Eine Person in Teilzeit stellt weniger Versorgungs-kapazität bereit als eine Person mit vollem Tätigkeitsumfang. Deshalb werden die ärztlichen Kapazitäten in Anrechnungsfaktoren (ARF) dargestellt, die näherungsweise Vollzeitkapazitäten entsprechen.
Da nicht sicher ist, wie viele Ärztinnen und Ärzte künftig neu in die ambulante Versorgung eintreten, werden drei Szenarien betrachtet: jährlich 900 Zugänge, jährlich 1.000 Zugänge sowie ein Szenario mit steigenden Zugängen bis auf etwa 1.400 im Jahr 2040. Diese Zahlen beziehen sich auf alle untersuchten Arztgruppen zusammen. Im mittleren Szenario entfallen jährlich rund 282 Zugänge auf die hausärztliche Versorgung.
Die Ärzteschaft altert – und verändert gleichzeitig ihre Struktur
Die Altersentwicklung der Ärzteschaft ist eine der zentralen Herausforderungen. Im Jahr 2009 entfielen rund zwei Prozent der gesamten vertragsärztlichen Versorgungskapazität auf Ärztinnen und Ärzte im Alter von mindestens 68 Jahren (Abbildung 1). Bis 2024 stieg dieser Anteil auf etwa zehn Prozent. Die ausgewiesenen Anteile werden in Anrechnungsfaktoren (ARF) gemessen. Sie beziehen sich damit auf die bereitgestellte Versorgungskapazität und nicht auf die Zahl der tätigen Personen.
Abbildung 1:
Entwicklung des Altersaufbaus der Ärzteschaft von 2009 bis 2040 (in ARF)
In der Altersverteilung ist deutlich zu erkennen, wie sich die geburtenstarken Jahrgänge im Zeitverlauf in höhere Altersgruppen verschieben. Viele Ärztinnen und Ärzte aus diesen Jahrgängen stehen inzwischen kurz vor dem Ruhestand oder arbeiten bereits über das frühere Regelalter von 68 Jahren hinaus. Ihr längerer Verbleib stabilisiert gegenwärtig die Versorgung. Gleichzeitig macht er einzelne Regionen besonders verletzlich: Wenn mehrere dieser Ärzte innerhalb kurzer Zeit ausscheiden, kann dort ein erheblicher Teil der Versorgungskapazität verloren gehen.
In einigen hausärztlichen Planungsbereichen waren 2024 bereits zwischen 30 und 42 Prozent der Hausärzte älter als 68 Jahre (Abbildung 2). Dort wird ein großer Teil der Versorgung von Personen getragen, die nach der früher geltenden Altersgrenze nicht mehr tätig gewesen wären.
Nach der Vorausberechnung nimmt der Anteil der mindestens 68-Jährigen niedersachsen-weit bis 2040 nicht mehr stark zu (Abbildung 1). Er liegt 2025 bei rund zehn Prozent und 2040 bei etwa elf Prozent. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Alterung kein Problem mehr darstellt. Die aktuell stark besetzten älteren Jahrgänge werden in den kommenden Jahren nach und nach ausscheiden und müssen durch genügend neue Ärztinnen und Ärzte ersetzt werden.
Abbildung 2:
Anteil der mindestens 68-jährigen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2040
Neben dem Alter verändert sich auch die Zusammensetzung der Ärzteschaft. Der in ARF gemessene Frauenanteil stieg von 36 Prozent im Jahr 2009 auf 48 Prozent im Jahr 2024. Für 2040 wird ein Anteil von rund 57 Prozent vorausberechnet. Da Ärztinnen in der Vergangenheit durchschnittlich geringere Tätigkeitsumfänge aufwiesen, wird dieses Muster auch in der Vorausberechnung fortgeschrieben. Ihr Anteil an den tatsächlich tätigen Personen liegt daher höher als ihr Anteil an der in ARF gemessenen Versorgungskapazität. Gleichzeitig arbeiten immer mehr Ärztinnen und Ärzte angestellt, während die klassische selbstständige Tätigkeit mit eigener Zulassung relativ gesehen an Bedeutung verliert.
Diese Entwicklung ist zunächst weder positiv noch negativ. Sie muss jedoch in der Planung berücksichtigt werden. Angestellte Ärztinnen und Ärzte arbeiten häufiger mit unterschiedlichen Teilzeitumfängen. Auch jüngere Generationen legen teilweise mehr Wert auf flexible Arbeitsmodelle und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wenn der durchschnittliche Tätigkeitsumfang pro Person sinkt, werden mehr Köpfe benötigt, um dieselbe Versorgungskapazität bereitzustellen.
Ergebnisse der Vorausberechnung
Die Ergebnisse zeigen keinen einfachen Gegensatz zwischen „genug Ärzten“ und „Ärztemangel“. Landesweit bestehen in mehreren Arztgruppen rechnerisch hohe Versorgungskapazitäten. Trotzdem können Patientinnen und Patienten regional Schwierigkeiten haben, eine Praxis zu finden.
Der Grund ist die räumliche Verteilung. Städte und attraktive stadtnah gelegene Räume ziehen häufig mehr Nachwuchs an als abgelegene oder strukturschwächere Gebiete. Deshalb können gleichzeitig überversorgte und deutlich schwächer versorgte Regionen bestehen.
Im Jahr 2025 standen in Niedersachsen rechnerisch rund 5.048 hausärztliche Vollzeitkapazitäten zur Verfügung. Damit waren landesweit grundsätzlich genügend Kapazitäten vorhanden, um den für eine vollständige Versorgung aller Planungsbereiche erforderlichen Gesamtbedarf von 4.899 Vollzeitkapazitäten zu decken. Dennoch galten bereits zwei der 105 hausärztlichen Planungsbereiche als unterversorgt. Das zeigt: Schon heute besteht weniger ein reines Mengen- als vielmehr ein Verteilungsproblem.
Bis 2040 steigt der rechnerische Bedarf trotz sinkender Bevölkerungszahl auf rund 5.131 Vollzeitkapazitäten. Der Grund dafür ist die Alterung der Bevölkerung: Ältere Menschen benötigen im Durchschnitt häufiger medizinische Versorgung. Im Szenario mit moderaten Zugängen – das jährlich rund 282 neuen Hausärztinnen und Hausärzten entspricht – bleibt die hausärztliche Kapazität mit 4.872 Vollzeitkapazitäten nahezu stabil. Durch den höheren Bedarf werden allerdings 16 der 105 hausärztlichen Planungsbereiche als unterversorgt vorausberechnet (Abbildung 3).
Abbildung 3:
Vorausberechneter hausärztlicher Versorgungsgrad 2040 im moderaten Szenario
Bei niedrigen Zugängen von jährlich rund 254 Hausärztinnen und Hausärzten sinkt die Kapazität bis 2040 um etwa zehn Prozent; dadurch würde die Zahl der unterversorgten Planungsbereiche auf 23 steigen. Dann würde sich das bestehende Verteilungsproblem zunehmend mit einem allgemeinen Kapazitätsproblem verbinden. Im Szenario mit hohen Zugängen – ansteigend auf bis zu 395 hausärztliche Zugänge im Jahr 2040 – nimmt die Gesamtkapazität dagegen zu. Dennoch verbleiben drei unterversorgte Planungsbereiche. Auch eine höhere Zahl neuer Ärztinnen und Ärzte löst das Problem somit nicht automatisch, wenn sie vor allem in bereits gut versorgte Regionen gehen.
Die Landarztquote kann wirken – wenn sie gezielt eingesetzt wird
Die niedersächsische Landarztquote reserviert 7,8 Prozent der Medizinstudienplätze für Bewerberinnen und Bewerber, die sich zu einer späteren hausärztlichen Tätigkeit in mangelversorgten Gebieten verpflichten. Wegen der langen Studien- und Weiterbildungszeit kann sie voraussichtlich frühestens ab 2035 spürbar zur Versorgung beitragen. Im mittleren Zugangsszenario könnten die über die Quote ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte dann rund 21 Prozent der jährlichen hausärztlichen Zugänge ausmachen. Damit ließe sich künftig mehr als jede fünfte neu hinzukommende Hausärztin beziehungsweise jeder fünfte neu hinzukommende Hausarzt gezielt einer besonders gefährdeten Region zuweisen.
Die Modellrechnungen zeigen, dass die Landarztquote grundsätzlich ein wirkungsvolles Instrument sein kann. Ihre Wirkung hängt jedoch entscheidend davon ab, in welche Regionen die späteren Hausärztinnen und Hausärzte gelenkt werden.
Eine einfache Verteilung nach historischen Mustern oder eine möglichst gleichmäßige Verteilung auf viele Regionen nutzt die verfügbaren Plätze weniger wirksam. Besonders zielgenau ist dagegen das in der Studie vorgeschlagene Wasserstandsmodell: Die neu verfügbaren Ärztinnen und Ärzte werden jeweils zuerst den Planungsbereichen mit dem niedrigsten vorausberechneten Versorgungsgrad zugeordnet. Vereinfacht gesprochen wird dort aufgefüllt, wo der „Wasserstand“ am niedrigsten ist.
Dieses Vorgehen setzt voraus, dass die gefährdeten Gebiete regelmäßig neu bestimmt werden. Ein Planungsbereich, der heute vergleichsweise gut versorgt ist, kann durch altersbedingte Praxisaufgaben innerhalb weniger Jahre deutlich zurückfallen. Umgekehrt kann sich eine Region durch erfolgreiche Nachbesetzungen stabilisieren. Die Zuteilung sollte daher nicht einmalig auf Grundlage heutiger Werte erfolgen, sondern auf wiederkehrenden kleinräumigen Vorausberechnungen beruhen.
Die Landarztquote sollte zudem mit weiteren Maßnahmen verbunden werden. Dazu gehören beispielsweise eine gezielte Ansprache von Bewerberinnen und Bewerbern aus ländlichen Regionen und attraktive berufliche Perspektiven vor Ort. Entscheidend ist nicht nur die formale Verpflichtung, sondern auch, ob die Ärztinnen und Ärzte nach Ende der Bindungszeit langfristig in der Region bleiben.
Was kann die Modellrechnung nicht abbilden?
Jede Vorausberechnung beruht auf Annahmen. Die Ergebnisse zeigen plausible Entwicklungen, sind aber keine Gewissheit.
Nicht vollständig berücksichtigt werden können beispielsweise zukünftige gesetzliche Veränderungen. Änderungen bei Vergütung, Honorierung, Zulassung oder Praxisführung können beeinflussen, wie attraktiv die vertragsärztliche Tätigkeit ist, wie lange Ärzte arbeiten und in welchem Umfang neue Personen in das System eintreten. Mögliche Honorarkürzungen oder andere noch nicht feststehende Reformen sind daher nicht Bestandteil der Modellrechnung.
Auch der technologische und organisatorische Wandel ist schwer vorherzusagen. Digitalisierung, Telemedizin und künstliche Intelligenz können Ärztinnen und Ärzte künftig bei Dokumentation, Diagnostik oder Praxisorganisation unterstützen. Dadurch könnte sich die je Arzt verfügbare Versorgungskapazität erhöhen. Umgekehrt können neue diagnostische Möglichkeiten und zusätzliche Behandlungsangebote auch mehr Nachfrage erzeugen.
Ebenso könnte eine stärkere Einbindung anderer Gesundheitsberufe die Versorgung verändern. Physician Assistants, Pflegefachkräfte und weitere qualifizierte Berufsgruppen können bestimmte Aufgaben übernehmen oder vorbereiten. Wie stark solche neuen Formen der Zusammenarbeit bis 2040 verbreitet sein werden und welche ärztliche Zeit dadurch tatsächlich frei wird, lässt sich heute jedoch nicht zuverlässig berechnen.
Die Vorausberechnung sollte deshalb nicht als Vorhersage bis 2040 verstanden werden. Sie ist vielmehr ein Frühwarn- und Steuerungsinstrument, das regelmäßig aktualisiert werden muss.
Fazit
Niedersachsen steht nicht unmittelbar vor einem überall gleich ausgeprägten Ärztemangel. Die größere Herausforderung ist zunächst, vorhandene und neu hinzukommende Kapazitäten dorthin zu lenken, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Dafür braucht es kleinräumige, regelmäßig aktualisierte Vorausberechnungen. Sie können zeigen, welche Regionen durch eine alternde Ärzteschaft, steigenden medizinischen Bedarf und geringe Nachwuchszahlen besonders gefährdet sind. Instrumente wie die Landarztquote können diese Regionen gezielt stärken – vorausgesetzt, ihre Anwendung orientiert sich an der zukünftigen und nicht nur an der heutigen Versorgungslage.
Gleichzeitig muss die Planung den Strukturwandel der Ärzteschaft berücksichtigen. Mehr Köpfe bedeuten nicht automatisch mehr Versorgung, wenn der durchschnittliche Arbeitsumfang sinkt. Entscheidend sind deshalb sowohl genügend Nachwuchs als auch dessen regionale Verteilung, Beschäftigungsumfang und langfristige Bindung an die ambulante Versorgung. Nur wenn diese Faktoren gemeinsam betrachtet werden, lässt sich eine flächendeckende Versorgung bis 2040 sichern.
Link zur Studie: https://www.kvn.de/media/Mitgl...