Dr. Charalampakis (Mitte) setzt auf Wertschätzung im Praxisteam. Dafür gab es den Fachkräftepreis 2025.
Wenn die Rahmenbedingen stimmen
HNO-Praxis aus Bayern erhält den Deutschen Fachkräftepreis
Ende Februar 2025 wurde der Deutsche Fachkräftepreis verliehen. Diesen können Unternehmen in den Themengebieten Ausbildung, Weiterbildung, Digitalisierung und KI, Erwerbspotenziale, Fachkräftezuwanderung, Arbeitskultur und innovatives Netzwerk gewinnen. In diesem Jahr wurde die HNO-Praxis von Dr. med. Ioannis Charalampakis aus Landshut in Bayern in der Kategorie „Arbeitskultur“ prämiert.
Der Bundesverband der freien Berufe zeigte sich erfreut, dieser Fachkräftepreis zeichne den guten innovativen Ansatz der HNO-Praxis aus. Charalampakis habe in seiner Praxis attraktive Arbeitsbedingungen geschaffen. Flache Hierarchien, Teamentscheidungen und gute berufliche Perspektiven in der HNO-Praxis förderten die Motivation und sorgten dafür, dass Personal langfristig bleibe.
In der HNO-Praxis steht die Arbeitskultur im Mittelpunkt. Hier geht es darum, dass alles reibungslos funktioniert und um ein Umfeld, in dem Menschen gerne arbeiten und sich wertgeschätzt fühlen. Entscheidungen werden hier gemeinsam getroffen, ob es um die Urlaubsplanung, die Organisation der Abläufe oder andere Fragen geht – das Team bestimmt. Das Miteinander prägt den Arbeitsalltag und schafft Vertrauen. Eine offene Fehlerkultur sorgt für gemeinsames Lernen.
Überdurchschnittliche Löhne, die Übernahme von Fahrtkosten und eine ausreichende Personalausstattung tragen dazu bei, dass sich die Mitarbeitenden auf ihre Arbeit konzentrieren können und dabei von einer guten Work-Life-Balance profitieren. Die geringe Personalfluktuation belegt den Erfolg: Das Team, das vor fast sechs Jahren bei der Praxisübernahme dabei war, ist heute noch immer vollständig an Bord. Für die Ärztinnen und Ärzte gibt es sogar die Möglichkeit, Praxisanteile zu erwerben und langfristig als Partnerinnen und Partner einzusteigen.
Dr. Charalampakis und sein Team schaffen mit Respekt und Wertschätzung eine Atmosphäre, in der sich nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch die Patientinnen und Patienten gut aufgehoben fühlen.
KBV-Kampagne: Praxenland Deutschland
Seit April 2024 informieren die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen unter dem Motto „Wir sind für Sie nah“ über die kritische Lage in der ambulanten Versorgung. Unter diesem Dach startete mit #Praxenland nun die neue Phase der Kampagne. Sie stellt den Wert der wohnortnahen Versorgung durch Hausarzt-, Facharzt- und Psychotherapiepraxen heraus und zeigt, was mit dem drohenden Verlust von Praxenland auf dem Spiel steht: Die Nähe der Menschen zu „ihrem“ Hausarzt oder „ihrer“ Fachärztin, der oder die für sie da ist, wenn sie krank sind. Damit droht ein wichtiger Bestandteil des sozialen Zusammenhalts zu verschwinden.
Headlines wie „Meine Patienten stehen hinter mir“ appellieren an die Politik, jetzt zu handeln und sich zu einer modernen ambulanten Gesundheitsversorgung zu bekennen, wie sie prägend für Deutschland ist. Die Kampagne startete im Februar 2025 mit einem TV-Spot in reichweitenstarken Kanälen privater Fernsehsender, mit digitalen Video-Ads und Bannern, Audiospots sowie Anzeigen zum Beispiel in politischen Newslettern sowie Leitmedien.
Herzstück ist die Website www.praxenland.de, die neben Patienten- und Ärztestimmen auch die Forderungen der Ärzteschaft bündelt. Mit einem Klick können Besucherinnen und Besucher dort die Kampagne unterstützen und sich der Forderung anschließen: Deutschland muss Praxenland bleiben.
Ambulantes Operieren
Hybrid-DRGs im KVN-Portal abrechnen, aber die KVN zuvor beauftragen
Die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) des Bundesgesundheitsministeriums wurde Ende 2023 veröffentlicht und trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben eine Vereinbarung zu den Abrechnungsmodalitäten für die neuen Hybrid-DRG beim ambulanten Operieren für den vertragsärztlichen Bereich getroffen. Seit dem 1. Januar 2025 können Hybrid-DRG-Fälle bequem über eine neue Anwendung im KVN-Mitgliederportal erfasst werden. Ärztinnen und Ärzte behalten hier stets die Übersicht über den Abrechnungsstatus jedes einzelnen Falls. Die Abrechnung der Hybrid-DRGs erfolgt unabhängig von der Quartalsabrechnung, sodass von einem schnellen, 14-tägigen Auszahlungsrhythmus profitiert werden kann.
Vorteile bei der Hybrid-DRG-Abrechnung über die KVN
- zuverlässige und bewährte Abrechnungskompetenz
- fachkundige und vertraute persönliche Beratung durch KV-Mitarbeitende
- transparente Preisgestaltung: Aufwendungsersatz in Höhe von 1,8 % des Honorars pro vergüteten Fall (zzgl. Umsatzsteuer) – keine monatliche Grundgebühr, keine Mindestvertragslaufzeit
- bequeme Nutzung über das Mitgliederportal: kein separater Account und keine zusätzliche Software erforderlich
- Plausibilitätsprüfung direkt bei der Datenerfassung durch den eingebundenen DRG-Grouper
- Übersicht der Honoraraufteilung auf die am Fall Beteiligten (Aufteilungsschlüssel individuell festlegbar)
- umfassende Informationen: Live-Status-Verfolgung des Abrechnungsstands von der Eingabe bis zur Auszahlung eines Falls
- gewohnt hohe Sicherheits- und Datenschutzstandards
- in der vorgesehenen Ausbaustufe der Anwendung ist die Annahme von Hybrid-DRG-KVDT-Dateien in Vorbereitung
Wenn diese Vorteile genutzt werden sollen, muss – falls noch nicht geschehen – eine Abrechnungsvereinbarung mit der KVN abgeschlossen werden. Diese steht in der Formularübersicht im Mitgliederportal unter „Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung“. Noch ein Tipp: Auch bereits in 2024 erbrachte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen können im Rahmen der sechsmonatigen Frist in 2025 zur Abrechnung gebracht werden. Bei Rückfragen stehen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den KVN-Bezirksstellen gerne zur Verfügung.
Verschiebung der Abschlagtermine ab Juli 2025
Bislang wurden die Abschläge an die Praxen der Niedergelassenen am 24. eines Monats beziehungsweise am darauffolgenden Banktag gezahlt. Dieses Verfahren muss die KVN wie angekündigt im Verlauf des Jahres umstellen.
Schon vorgesorgt? Die Terminverschiebung der monatlichen Abschlagszahlungen auf das Monatsende wird ab Juli 2025 greifen. Bis dahin sollten die Praxen ihre eigene Zahlungsmodalitäten ändern oder – wo dies nicht möglich ist – Rücklagen aus den Restzahlungen oder Abschlägen bilden oder den Termin für die Privatentnahme zu modifizieren. Um den Anpassungsprozess zu unterstützen, ist geplant, zusätzlich für den Monat Juli aus dem Abschlag Plus für den Monat August 13 %-Punkte vorzuziehen und bereits am 24. Juli zu zahlen.
Wann zahlt die KVN in 2025? Die Übersicht aller Zahlungstermine für das gesamte Jahr 2025 finden Sie hier.
Warum besteht Änderungsbedarf? Um die Abschlagszahlungen leisten zu können ist die KVN auf rechtzeitige Zahlungseingänge der Krankenkassen angewiesen. Diese werden erst am Monatsende oder am darauffolgenden Banktag fällig. Eine frühere Abschlagszahlung der Kassen ist bereits im Landesschiedsamt abgelehnt worden. Zwischenfinanzierungen durch die KVN sind rechtlich nicht zulässig.
Da es keine anderen zulässigen Möglichkeiten gibt, die Liquidität der KVN dauerhaft zu gewährleisten, hat die Vertreterversammlung am 9. November 2024 der Änderung der einschlägigen Regelung des HVM zugestimmt, die monatlichen Abschlagszahlungen an die Praxen ebenfalls auf das Monatsende beziehungsweise den darauffolgenden Banktag zu verschieben. Die Gelder an die Praxen werden also unmittelbar nach Zahlungseingang ausgezahlt.