Der Patient an der Schnittstelle Krankenhaus Hausarztpraxis
Medikations-Angemessenheits-Instrument (MAI) hilft
Foto: pxhere
Wer kennt das nicht, ein Patient kommt Montagmorgen mit reduziertem Allgemeinzustand in die Hausarztpraxis und berichtet, dass er Freitag aus dem Krankenhaus entlassen wurde, wobei dieser Krankenhausaufenthalt nicht geplant war.
Zur Überbrückung des Wochenendes wurden dem Patienten Medikamente mitgegeben. Daher wünscht der Patient die Ausstellung von Rezepten über die neuen Arzneimittel. Wenn es gut läuft, wird er von einem Angehörigen begleitet und kann einen Entlassbrief vorzeigen. Wenn nicht, beginnt eine mühsame Recherche, weshalb der Krankenhausaufenthalt erfolgte und welche Medikamente fürs Wochenende mitgegeben wurden und weiterhin eingenommen werden sollten.
Es steht außer Frage, dass die analoge Schnittstelle ambulant – stationär alle Beteiligten vor Herausforderungen stellt. Idealerweise sollte ein Patient für einen geplanten Krankenhausaufenthalt mit den wichtigsten Vorbefunden, Einweisungsindikation und Medikationsplan in das Krankenhaus eingewiesen werden. Auf der anderen Seite mit der Entlassung aus dem Krankenhaus einen Entlassbrief, aktualisierten Medikationsplan und Empfehlungen zur Weiterbehandlung (Wundmanagement, häusliche Krankenpflege, o.ä.) in die Hausarztpraxis mitbringen. Dies hilft dem behandelnden Hausarzt, da er für die ambulanten Verordnungen nach dem Krankenhaus verantwortlich ist, sowohl ökonomisch als auch juristisch.
Daher sollten die Angaben des Krankenhauses sicherheitshalber geprüft werden. Als eine mögliche Checkliste bietet sich das Medikations-Angemessenheits-Instrument (MAI) der S3-Leitlinie Multimedikation der DEGAM an. Hier wird das verordnete Arzneimittel nach sogenannten Dimensionen wie Indikation, Dosierung und Adhärenz mittels Leitfragen auf Sinnhaftigkeit hinterfragt. An dieser Checkliste kann entlangarbeitet werden, um die Weiterverordnung des Arzneimittels für den jeweiligen Patienten zu prüfen.
Medikations-Angemessenheits-Instrument
(durch Leitliniengruppe Multimedikation DEGAM modifiziert Medication Appropriateness Index (MAI) nach Hanlon)
Bewertungsdimension
Leitfragen
1. Indikation – Evidenz – Therapiedauer
Gibt es eine Indikation für das Medikament?
Ist das Medikament wirksam für die Indikation und die Patientengruppe?
Ist die Dauer der medikamentösen Therapie adäquat? (seit wann verordnet?*)
2. Dosierung – Arzneimittelwechselwirkungen - Gegenanzeigen und Anwendungsbeschränkungen
Stimmt die Dosierung? Besteht eine relevante Einschränkung der Nieren oder Leberfunktion?
Gibt es klinisch relevante Interaktionen mit anderen Medikamenten?
Gibt es klinisch relevante Interaktionen mit anderen Krankheiten / Zuständen? Bestehen kardiale Vorerkrankungen und/-oder eine QT- oder AV-Verlängerung? Gibt es Altersbeschränkungen (PIM, FRI D, ACh)?*
3. Medikationsplan – Einnahmevorschriften – Anwendbarkeit – Doppelverordnungen – Adhärenz
Liegt ein aktueller und schriftlicher Einnahmeplan vor? Sind die Einnahmevorschriften korrekt? (Applikationsmodus, Einnahmefrequenz, Einnahmezeit, Relation zu den Mahlzeiten)
Sind die Handhabung und Anwendungsvorschriften praktikabel?
Bestehen Doppelverschreibungen?
Ist die Adhärenz zur Therapie gegeben? (s. Abschnitt Informationsgewinnung und Kommunikation)
4. Unterversorgung
Wird jede behandlungsbedürftige Indikation therapiert?
5. Wirtschaftlichkeit
Wurde die kostengünstigste Alternative vergleichbarer Präparate ausgewählt?
*Leitfragen in kursiv betreffen Operationalisierungen bzw. Ergänzungen des MAI-Items durch die Leitliniengruppe
Abkürzungen: ACh – Anticholinergika/Medikamente mit anticholinergen Effekten, FRID – Fall Risk Inducing Drugs (sturzinduzierende Medikamente), PIM – Potentiell Inadäquate Medikamente
Hausärztliche Leitlinie Multimedikation – Empfehlungen zum Umgang mit Multimedikation bei Erwachsenen und geriatrischen Patienten; AWMF-Registernummer: 053 – 043; Klassifikation: S3; Konsentierung der Version 2.00; vom 05.05.2021; Letzte redaktionelle Änderung am 31.07.2021
Selbstverständlich nimmt eine solche Überprüfung der Entlassmedikation einige Zeit in Anspruch, aber es dient sowohl der Patientensicherheit als auch der Absicherung des Verordners. Wem sind die Fälle von Laborkosmetik bei asymptomatischer Hyperurikämie, jahrelanger Dauermedikation von Protonenpumpenhemmern oder versehentlicher Übernahme von Entlassmedikation bei einer vorliegenden Kontraindikation durch eine weitere Krankheit des Patienten nicht schon erzählt worden. Daher ist die Zeit zur Überprüfung der Entlassmedikation anhand einer Checkliste optimal und sinnvoll eingesetzt.
Ein weiterer Aspekt, dem Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte ist, dass heutzutage die Verweildauer des Patienten im Krankenhaus relativ kurz ist, so dass neu angesetzte Arzneimittel unter Umständen ihren Wirkspiegel noch nicht erreicht haben können. Daher ist eine kurze Nachfrage zur Wirksamkeit und Verträglichkeit der neuen Medikation beim nächsten Patientenkontakt empfehlenswert.