Barrierefreiheit in Praxen:
Kriterienkatalog erweitert
Online-Fragebogen für einfachere Angabe der Praxisdaten
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Für Menschen mit einer Behinderung ist es nicht immer leicht, eine passende Arzt- oder Psychotherapiepraxis mit den benötigten Zugangsmöglichkeiten zu finden. Informationen zur Barrierefreiheit bieten den Betroffenen Orientierung bei der Suche nach geeigneten Praxen und unterstützen bei einer möglichst niedrigschwelligen Teilhabe an der Versorgung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zusammen mit dem Deutschen Behindertenrat sowie der Bundesfachstelle Barrierefreiheit einen Katalog von Kriterien zur Barrierefreiheit von Praxen entwickelt, um solche Informationen künftig bundesweit einheitlich im Internet bereitstellen zu können. Damit setzt die KBV eine entsprechende gesetzliche Vorgabe aus dem Sozialgesetzbuch um.
Der neu gefasste und erweiterte Katalog berücksichtigt neben Beeinträchtigungen durch Mobilitätseinschränkungen, Sehbehinderung, Taubheit und Schwerhörigkeit nun auch kognitive Beeinträchtigungen sowie Blindheit und führt die wesentlichen Merkmale für barrierefreie Zugangsmöglichkeiten jeweils im Detail auf.
Hintergrund
Die KBV hatte mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz den gesetzlichen Auftrag erhalten, Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen bundesweit einheitlich bereitzustellen.
Weitere Infos: www.kbv.de/praxis/praxisfuehrung/barrierefreiheit