Schwerpunkt

Schwerpunkt

Reform des Bereitschaftsdienstes in Niedersachsen
Der erste Schritt in die richtige Richtung

Text: Detlef Haffke Foto: Johnny Katana

Bund, Länder und Ärzteschaft sind sich einig: In der Akut- und Notfallversorgung muss sich etwas ändern. Das aktuelle System ist nicht effizient. Es bedarf einer intelligenten Weiterentwicklung. Dies hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen erkannt und den fahrenden ärztlichen Bereitschaftsdienst reformiert. Dies kann aber nur der Anfang sein.

Einer Ausweitung der vertragsärztlichen Notfallversorgung mittels Doppelstrukturen – wie es die Politik verfolgt – erteilt die KVN eine klare Absage. Angesichts immer knapperer Personalressourcen und fehlender Finanzierung bedarf es einer klugen Neuordnung. Diese muss vor allem eines angehen: die Steuerung von Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene. Der Einsatz von Telemedizin im Bereitschaftsdienst in Niedersachsen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Der Notfallversorgung muss insgesamt eine einheitliche Steuerung vorgeschaltet werden. Diese Steuerung sollte möglichst früh, ressourcenschonend und bundeseinheitlich erfolgen – beispielsweise telefonisch, online und/oder mittels standardisierter Ersteinschätzung überall dort, wo Patientinnen und Patienten sich erstmalig mit ihrem gesundheitlichen Problem vorstellen – ob bei der 116117, der 112, der ärztlichen Bereitschaftspraxis oder in der Notfallambulanz im Krankenhaus. Sinnvoll ist die Kooperation der Rettungsnummer 112 und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117.

Dabei sollten die Systeme einheitlich sein und es muss klar definiert werden, was ein Akutfall ist, der nicht warten kann. Es muss geklärt werden, welche Behandlungsnotwendigkeiten in welcher Ebene zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind – und das bundesweit verbindlich und qualitätsgesichert. Den Bürgern müssen Angebote gemacht werden, die intuitiv leiten. Denn alles für alle, jederzeit, das können wir nicht vorhalten.

In dieser Ausgabe blicken wir auf die Reform des fahrenden Bereitschaftsdienstes in Niedersachsen, die seit dem 1. Juli 2025 landesweit umgesetzt ist.